Außerkrafttreten der temporären Gebührenbefreiung
Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben, haben Sie grundsätzlich für die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes und eines Pfandrechtes im Grundbuch jeweils Gerichtsgebühr zu bezahlen. Diese beträgt für die Eigentumseinverleibung 1,1% des Kaufpreises, für die Pfandrechtseinverleibung 1,2% der Pfandsumme.
Derzeit besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, kurz zusammengefasst, dass Sie das Objekt unmittelbar nach Erwerb beziehen, Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben und den aufgenommenen Kredit für den Erwerb dieser Immobilie verwenden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Gebührenbefreiung treten jedoch am 01. Juli 2026 außer Kraft.
Nach derzeitigem Stand ist es erforderlich, spätestens am 30. Juni 2026 das benötigte Grundbuchsgesuch einzubringen. Der Abschluss eines Kauf-/und Kreditvertrages und die Einbringung des Grundbuchsgesuches noch vor dem Außerkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen kann Ihnen eine Ersparnis von –abhängig von Kauf- und Kreditsumme- einigen Tausend Euro bringen!
-- Dr. Herbert Emberger