Meinungsäußerung Online
Das Internet bietet umfassende Möglichkeiten, sich zu informieren, Meinungen auszutauschen, Geschehnisse zu diskutieren und Erfahrungen mit anderen Personen, Behörden, Dienstleistern etc. bekanntzugeben und auch die Qualität von Produkten zu bewerten. Selbst wenn Meinungen oftmals auseinandergehen (dürfen), Sie selbstverständlich berechtigt sind, Ihre Meinung zu äußern und gerade kontroversielle Themen und emotional diskutiert werden, darf ich daran erinnern, dass auch das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt und auch der vermeintlichen Freiheit auf Meinungsäußerung Grenzen gesetzt sind.
Eine solche Grenze liegt etwa dort, wo verbotene Inhalte transportiert oder Ehre oder Ansehen anderer Personen verletzt werden könnte. Die Österreichische Rechtsordnung enthält zahlreiche straf- und zivilrechtliche Bestimmungen, welche Ehre und Ansehen jeder Person schützen sollen. Allgemein kann festgehalten werden, dass Meinungsäußerungen, die sachlich, also nicht beleidigend formuliert sind, wie etwa: „das Konzert hat mir nicht gefallen“ selbstverständlich zulässig sind. Dies gilt also auch für den Fall, dass Sie damit eine negative Äußerung abgeben. Nicht zulässig sind hingegen wahrheitswidrige oder beleidigende Äußerungen oder gar Beschimpfungen.
§ 1330 ABGB hält fest, dass derjenige, dem durch eine beleidigende Äußerung tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder Gewinn entgangen ist, Ersatz dieses Schadens verlangen kann.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Tatsachen verbreitet werden, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen gefährden und deren Unwahrheit der Äußernde kannte oder kennen musste. Nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind also unwahre Tatsachen-Behauptungen oder Werturteile, die auf unwahren Tatsachen-Behauptungen basieren.
Selbstverständlich nicht erlaubt sind auch Beleidigungen, Verspottungen oder gar der unberechtigte Vorwurf einer strafbaren Handlung. Die Bezeichnung eines Gewerbetreibenden als „moralisch heruntergekommen“ ist beispielsweise nach der Rechtsprechung unzulässig.
Wie bereits ausgeführt, sind Ehre und Ansehen des Einzelnen auch strafrechtlich geschützt. Wer also Äußerungen in vorangeführter Form tätigt, kann sich beispielsweise des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Strafgesetzbuch schuldig machen. Wer einen anderen in einer für Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder unehrenhaften Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, diese Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen, ist zu bestrafen. Erfolgt eine solche Beschuldigung auf eine Weise, wodurch diese üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist eine noch strengere Strafe vorgesehen. Eine solche „breite Öffentlichkeit“ erreicht man regelmäßig durch Äußerung im Internet. Um das Recht auf freie Meinungsäußerung jedoch nicht zu sehr einzuschränken, ist wegen übler Nachrede der Täter nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird bzw. in manchen Fällen, wenn der Täter diese Äußerung aus guten Gründen für wahr halten konnte.
Wenig bekannt dürfte der Umstand sein, dass der Inhaber bzw. Betreiber eines Accounts in sozialen Netzwerken als Medieninhaber gilt bzw. gelten kann. Dies hat zur Folge, dass die Bestimmungen des Mediengesetzes anzuwenden sind/sein können. Wird in einem Medium –als solches gelten soziale Netzwerke- der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfung. Verspottung etc. hergestellt, hat der Betroffenen gegen den Medieninhaber Anspruch auf Entschädigung für die erlittenen persönliche Beeinträchtigung. Die Höhe dieses Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs, des Veröffentlichungswerts unter Auswirkung der Veröffentlichung, insbesondere von der Anzahl der potenziellen Leser, abhängig. Der Entschädigungsbetrag ist mit zumindest Euro 100,00, im Normalfall mit höchstens Euro 40.000,00, in Extremfällen aber mit einem Betrag bis zu 100.000,00 Euro festzusetzen!
Sie sehen, dass Ehre und Ansehen jeder Person online wie offline geschützt sind. Berücksichtigen Sie dies, bevor Sie entsprechende Äußerungen abgeben!


